Oberstufe in Brandenburg

Wenn du nach der 10. Klasse die Fachoberschulreife (FOR) und dein Zeugnis mit dem Vermerk „Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe“ erhalten hast, ist der Weg zum Abitur frei. Dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe steht dann nichts mehr im Weg, da ein Schulplatz garantiert ist. Hier klären wir alle deine Fragen zum Aufbau und Ablauf der Oberstufe.

Einführungsphase und Qualifikationsphase

In Brandenburg ist die Oberstufe je nach Schulform unterschiedlich lang. Das Abitur kann nach 12 oder 13 Schuljahren erreicht werden.

SchulformAbschluss­jahr
GymnasiumAbitur nach 12 Jahren
Gesamt­schuleAbitur nach 13 Jahren
Berufliches GymnasiumAbitur nach 13 Jahren

Einführungsphase

Die Oberstufe beginnt mit der Einführungsphase, die den Wechsel vom Klassenverband auf die Inhalte und das Kurssystem der Qualifikationsphase unterstützt. In Gesamtschulen und Beruflichen Gymnasien wird die 11. Klasse als Einführungsphase bezeichnet. Am Gymnasium gibt es dagegen keine gesonderte Einführungsphase. Die 10. Klasse dient sowohl dem Abschluss der Sekundarstufe I als auch der Vorbereitung für den Übergang in die zweijährige Qualifikationsphase.

Qualifikationsphase

Nach der Einführungsphase kommt die zweijährige Qualifikationsphase. Die Noten fast aller Kurse fließen hier in die Abiturnote mit ein.

Die 10. Klasse endet an allen Schularten mit der Fachoberschulreife und es beginnt die Sekundarstufe II, die sich folgendermaßen gliedert:

  • an Gymnasien: Qualifikationsphase in der 11. und 12. Klasse
  • an allen anderen Schulen: Einführungsphase in der 11. und Qualifikationsphase in der 12. und 13. Jahrgangsstufe

Die Qualifikationsphase wird in vier Halbjahre geteilt. Die Noten jedes Halbjahrs gehen in die Berechnung der Abiturnote ein. Die Halbjahresnoten machen dabei 2/3 der Gesamtpunktezahl aus (maximal 600 Punkte). Aus der Gesamtpunktezahl (maximal 900 Punkte) wird die Abiturdurchschnittsnote berechnet.

Versetzung in die Qualifikationsphase

Um die Qualifikationsphase beginnen zu können, muss an Gymnasien nach der 10. Klasse die Fachoberschulreife erworben worden sowie die Versetzung erfolgt sein

Bei anderen Schulen sind die Noten in der Einführungsphase über die Versetzung in die Qualifikationsphase entscheidend. Die Versetzung erfolgt, wenn

  • in maximal einem Fach weniger als 5 Punkte erreicht wurden oder
  • in maximal zwei Fächern weniger als 5 Punkte erreicht wurden und in einem anderen Fach mindestens 8 Punkte erreicht worden sind (Ausgleich). Es darf außerdem kein Fach mit 0 Punkten (bzw. Note 6) bewertet worden sein.

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